An unsere deutschsprachigen Gäste

Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen über unsere Kanzlei und unser Notariat, unsere Organisationskultur sowie unsere Erfahrungen und Spezialgebiete für Sie zusammengefasst.

Sollten Sie noch Fragen haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Es steht Ihnen immer ein deutschsprachiger Anwalt zur Verfügung.

C.P.B. (Caston) Kroep
Tel. +31 53 484 00 55
I.K.M. (Irith) Hoffmann
Tel. +31 53 484 00 45

Damsté Anwälte - Notare
Menschen, Know-how, Resultate

In unseren Veröffentlichungen finden Sie regelmäßig den Slogan Menschen, Know-how, Resultate. Diese prägnanten Worte bringen unsere Mission und unsere Vision zum Ausdruck.

Menschen
Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn ausgezeichnetes Fachwissen mit besonderen persönlichen Eigenschaften kombiniert wird. Dazu gehören eine No-Nonsense-Mentalität, Authentizität und der Wille, Dienstleistungen höchster Qualität zu bieten. Unsere Kanzlei hat über 45 Anwälte und 4 Notare, die Sie behilflich sein können auf unterschiedlichen Fachbereiche.

Know-how
Wenn es um die Wahrung unseres Wissensstandes geht, ist für Damsté Anwälte - Notare kein Schritt zu viel. Selbstverständlich gehören dazu regelmäßige fachinhaltliche Beratungen mit Hochschullehrern und eine ständige Überprüfung der niederländischen Gesetzgebung anhand der europäischen Vorschriften.

Resultate
Die richtigen strategischen Entscheidungen sind für Sie bei der Realisierung optimaler Ergebnisse auf juristischem Gebiet unentbehrlich. Das klingt kurz und bündig und das ist es auch. Gut 120 Experten stehen für Sie bereit und sind stets bestrebt, auch außerhalb der gewöhnlichen Wege gute Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Optimale Dienstleistungen
Um Ihnen optimal behilflich sein zu können, stimmen wir unsere rechtlichen Dienstleistungen gern auf Ihre Bedürfnisse ab. So können wir Ihnen ein optimales Preis/Leistungsverhältnis bieten. Denn nur Ihr Resultat zählt.

Fachbereiche
Jeder Fachbereich setzt sich aus Anwälten zusammen, die innerhalb desselben Rechtsgebiets spezialisiert sind. Die Verteilung unserer Anwälte je Fachbereich finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen über unsere Spezialgebiete je Abteilung. Experten, die abteilungsübergreifend arbeiten, sind Mitglieder der sog. Marktsektorenteams.

International Desk
Unser International Desk berät und unterstützt Sie bei Ihren grenzüberschreitenden Streitigkeiten, Geschäften und (Neu-) Strukturierungen sowie bei der Gründung und Entflechtung von Joint-Ventures und der Erstellung und Beurteilung internationaler Verträge. Außerdem bietet der International Desk ausländischen Parteien eine allgemeine und spezialisierte Beratung über das niederländische Recht.
’Jedes Land hat seine eigenen Regeln, so dass dieselbe Situation je nach Land zu einem anderem rechtlichen Ergebnis führen kann.’
Unsere Interessenschwerpunke sind:
- Eintreibung von Forderungen im Ausland;
- Eintreibung von Forderungen ausländischer Parteien in den Niederlanden;
- Vollstreckung ausländischer (europäischer) Gerichtsentscheidungen und Urkunden in den Niederlanden;
- grenzüberschreitende Erstellung und Überprüfung von Verträgen;
- grenzüberschreitende Verschmelzungen und Übernahmen;
- internationale (Neu-)Strukturierung;
- grenzüberschreitende Sitzverlegung.

Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Fachbereich Handels- und Gesellschaftsrecht arbeiten Anwälte, denen es eine Herausforderung ist, komplexe Fälle zufriedenstellend zu lösen. Rechtliche Fragen erfordern viel Zeit und Energie, die Sie als Unternehmer lieber in Ihren Betrieb investieren. Daher brauchen Sie einen Anwalt, der Ihnen das Vertrauen gibt, dass die Wahrung Ihrer Interessen in den richtigen Händen ist. Die Professionals von Damsté sorgen dafür. Das Arbeitsgebiet des Fachbereichs Handels- und Gesellschaftsrecht ist sehr divers.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Fragen, mit denen wir uns befassen:
- Inkasso / Haftbarmachung
- Erstellung und Beurteilung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Geschäftsführerhaftung
- Rechtsform
- Verschmelzungen und Übernahmen
- Streitigkeiten zwischen Anteilseignern, Geschäftsführern und/oder Gesellschaftern
- Versicherungsverträge und -streitigkeiten
- Gewerbliche Rechtschutz
- Unlauterer Wettbewerb
- Handelsvertreterverträge und -streitigkeiten
- Vertriebs- und Franchising-Verträge sowie Streitigkeiten auf diesem Gebiet
- Wirtschaftsstrafrecht (Behandlung beim Einzelrichter oder bei der Kammer für Wirtschaftsstrafsachen);
- Forderungen gegen deutsche Unternehmen oder Forderungen von deutschen Unternehmen gegen Niederländer
- (Drohende) Insolvenzen und Durchstarten nach einer Insolvenz
- Finanziell-rechtliche Beratung
- Due-Diligence und Legal Audit

Notariat
Unser Notariat besteht aus Experten mit einer klaren Ausrichtung auf Unternehmensrecht und gewerbliche Immobilien. Das Notariat von Damsté berät und betreut Unternehmen jeder Größe, aber auch Non-Profit-Organisationen, auf allen Rechtsgebieten. Je nach der gewünschten Beratung arbeitet das Notariat selbständig oder in Teams mit Experten aus den verschiedenen Anwaltsfachbereichen von Damsté zusammen.

Die Notare von Damsté verfügen über umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet der Ausarbeitung rechtlicher Strukturen, der Gründung von Joint-Ventures, der Betreuung von Übernahmen, Verschmelzungen und Spaltungen, der Erstellung und Bearbeitung von Satzungen, Geschäftsordnungen und Gesellschafterverträgen, Neustrukturierungen und Corporate Governance, sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene. So werden zum Beispiel die Gründung niederländischer GmbHs, die Änderung von Satzungen und die Übertragung oder Verpfändung von Anteilen schnell und sachkundig behandelt.

Auch ein Unternehmer, der sein (Betriebs-) Gebäude verkaufen möchte, eine Beratung über Estate Planning wünscht oder ein Testament erstellen möchte, ist bei Damsté an der richtigen Adresse.

Das Damsté Notariat ist ein junges, modernes, spezialisiertes und vollständig automatisiertes Notariat, in dem Qualität und Dienstleistungen das erste Gebot ist.

Arbeitsrecht
Jeder unserer Arbeitsrechtsanwälte hat ein eigenes Spezialgebiet und steht Ihnen bei mit Rat und Tat. Die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht werden von unseren Anwälte genau verfolgt. Beim Arbeitsrecht geht es häufig um sehr persönliche Angelegenheiten, die große Folgen für Privatpersonen oder Unternehmen haben können.

Die Arbeitsrechtsanwälte von Damsté befassen sich u.a. mit den folgenden Fragen:

Abfindungen
Beamtenrecht
Sozialversicherungsrecht
Arbeitgeberhaftung
Kündigungsverfahren
Mitbestimmung/Betriebsrat
Wiedereingliederung und kranke Arbeitnehmer
Mediation

Baurecht und Verwaltungsrecht
Unser Fachbereich Baurecht und Verwaltungsrecht berät und unterstützt Mandanten auf den folgenden Gebieten:

    - Ziviles Bau- und Umweltrecht (z.B. Ausschreibungskonflikte)
    - An- und Vermietung; aufgrund der zahlreichen Entwicklungen auf diesem Gebiet ist professionelle Beratung unentbehrlich
    - Kauf und Verkauf von gewerblichen Gebäuden und Geländen, Häusern und (landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken, sowie alle damit zusammenhängende Aspekte

    - Staat (allgemeines Verwaltungsrecht, Raumordnungsrecht, öffentliches Baurecht, Umweltrecht und Zwangsmaßnahmen, die der Staat Unternehmen und Bürgern auferlegt).

Körperverletzung
Bei Körperverletzungen ist die Unterstützung eines guten Anwalts besonders wichtig, denn selbst kleinere Unfälle können große und schlimme Folgen haben. Körperverletzungen können u.a. durch Verkehrsunfälle, Unfälle am Arbeitsplatz oder zu Hause, Misshandlung, medizinische Fehler oder Kontakt mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (Berufskrankheiten) entstehen.
Die für dieses Gebiet zuständigen Anwälte von Damsté nehmen Ihre Sorgen über die rechtliche Abwicklung solcher Fälle weg. Und das ist gut so, denn nach einem Unfall, steht Ihnen der Kopf gewiss nach etwas Anderem. Unsere Anwälte denken wirklich an Alles; an das, was kurzfristig, und an das, was in der Zukunft geschehen muss.

Die Unterstützung durch einen Anwalt bei Körperschäden, ist fast immer kostenlos. Unsere Kosten werden der Versicherung in Rechnung gestellt, die die Haftung für den Unfall anerkannt hat.

Personen-, Familien- und Erbrecht
Die Folgen einer Ehescheidung oder der Beendigung einer Beziehung bedürfen einer guten Regelung, vor allem wenn Kinder betroffen sind oder wenn geschäftliche Interessen eine Rolle spielen. Auch bei Adoptionen, Rentenangelegenheiten oder der Abwicklung einer Erbschaft sind gediegene Sachkenntnisse unentbehrlich.
Der Fachbereich Personen-, Familien- und Erbrecht besteht aus einer Gruppe engagierter Experten, für die dieses Rechtsgebiet die tägliche Praxis ist. Die Anwälte von Damsté wissen aus Erfahrung, welche Auswirkungen solche Angelegenheiten haben, und sie wissen genau, worauf sie achten müssen und was sie für Sie regeln müssen. Sie beraten Sie persönlich und schenken Ihnen die Aufmerksamkeit, die Sie brauchen. Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen arbeiten unsere Anwälte schnell und sachkundig. Die Kombination von Experten auf diesem Rechtsgebiet und Anwälten mit Know-how im Unternehmensbereich sorgt bei Damsté dafür, dass wir auch vermögende Privatpersonen und Unternehmer adäquat betreuen können.

Wir bieten Ihnen Unterstützung auf den folgenden Gebieten:

- Ehescheidung
- Mediation
- Nachlassverteilung
- Eheverträge
- Unterhaltszahlungen
- Verteilung der Rentenanwartschaften
- Beendigung der registrierten Partnerschaft
- Beendigung eines Vertrags über eine Lebensgemeinschaft
- Elterliche Gewalt
- Umgang
- Adoption
- Anerkennung, Vaterschaftsanfechtung
- Namensänderung
- Erbrecht


Strafrecht
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, kann dies großen Einfluss auf Ihr tägliches Leben haben. Möglicherweise sind Sie Tag und Nacht damit beschäftigt. Die Strafverteidiger von Damsté haben dafür viel Verständnis. Sobald Sie sich bei uns melden, setzen wir alles daran, Ihre Sorgen wegzunehmen. Ihre Sorgen sind nämlich unsere Sorgen. Inzwischen versuchen wir, ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erzielen und notfalls verteidigen wir Ihre Interessen vehement vor Gericht. Wir stehen nämlich auf Ihrer Seite.

Die Strafverteidiger von Damsté behandeln nur Strafsachen. Sie können sich somit darauf verlassen, dass Sie von einem guten und sachkundigen Strafverteidiger unterstützt werden.

Die Strafverteidiger von Damsté behandeln Strafsachen sowohl als Pflichtverteidiger als auch gegen Entgelt. Im ersten Fall brauchen Sie nur einen eigenen Beitrag auf der Grundlage Ihres Einkommens zu zahlen. Übrigens ist das erste Gespräch mit einem Strafverteidiger von Damsté immer kostenlos. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

Revision und Berufung

Revision im Zivilverfahren
Haben Sie einen Prozess im Berufungsverfahren verloren? Das braucht nicht immer das Ende zu sein. In der Revision ist es die Kunst, den obersten Gerichtshof davon zu überzeugen, dass die Gerichte in den vorhergehenden Instanzen eine falsche Entscheidung gefällt haben und dass die Sache in einigen Punkten neu entschieden werden muss. Seit jeher waren Revisionsverfahren in Zivilsachen den in Den Haag ansässigen Anwälten vorbehalten. Doch da die zivile Revisionspraxis nun auch außerhalb von Den Haag ausgeübt werden kann, sind wir stolz darauf, als erste Kanzlei in unserer Region nun auch die Dienstleistungen eines für unsere Kanzlei tätigen Anwalts beim obersten Gerichtshof der Niederlande anbieten zu können. Selbstverständlich können wir sowohl die im Revisionsverfahren unterlegene Partei unterstützen als auch für den Revisionsbeklagten auftreten, wenn die andere Partei Revision einlegt. Dann ist es wichtig, schnell zu beurteilen, ob vielleicht eine Revision im Zwischenstreit notwendig ist. Es ist übrigens immer von Bedeutung, nach einem Urteil möglichst schnell eine sog. Revisionsempfehlung einzuholen. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren müssen die Revisionsgründe bereits im Revisionsantrag selbst aufgeführt werden. Und Zeitnot ist kein guter Ratgeber.

Selbstverständlich stehen Ihnen auch im Revisionsverfahren die vollständigen Erfahrungen von Damsté in den zahlreichen verschiedenen Rechtsbereichen zur Verfügung, in denen unsere Kanzlei tätig ist.

Strategische Revisionsempfehlung
Der oberste Gerichtshof kann aber nicht immer der Retter in der Not sein. Es gilt wie immer: Vorbeugen ist besser als genesen. Eine Revision wird von der (im Berufungsverfahren) unterlegenen Partei eingelegt. Unsere hierfür zuständige Abteilung ist aber auch vor allem bestrebt, sofort nach dem Verlust in der „ersten Runde“ zusammen mit dem zuständigen Anwalt über die Berufung nachzudenken und zu untersuchen, wie in der Sache am besten vorzugehen ist. Die unbefangene Sicht einer objektiven Person kann bei den Entscheidungen über die Vorgehensweise im Rahmen der Revision helfen.
Natürlich können wir nicht dafür sorgen, dass Mandanten immer Recht bekommen, und auch nicht, dass jede verlorene Sache genügend Gründe für eine Revision bietet. Es ist nun einmal eine statistische Tatsache, dass nur eine Minderheit von Verfahren zu einer Revision führt. Aber auch aus diesem Grund ist es vernünftig, die gemeinsamen Kräfte in einem frühen Stadium der Revision einzusetzen, statt im Nachhinein darüber nachzudenken, was man anders hätte machen müssen.
Weitere Informationen zur Berufung: Strategische Empfehlung finden Sie unter „Marktsektoren“.

Vorabentscheidungsersuchen
Seit Kurzem können Gerichte beim obersten Gerichtshof der Niederlande auch Vorabentscheidungs¬ersuchen einreichen. Es geht dann um Rechtsfragen, die in einer Vielzahl von Fällen eine Rolle spielen und bei denen es von Bedeutung ist, dass verschiedene Gerichte diese in derselben Weise beantworten. Es ist zu erwarten, dass die Parteien in dafür geeigneten Fällen die Gerichte selbständig darauf hinweisen wollen, dass Vorabentscheidungsersuchen erwünscht sind. Parteien, die im Falle solcher Vorabentscheidungsersuchen dem obersten Gerichtshof ihre Ansichten mitteilen wollen, benötigen einen Anwalt bei diesem Gerichtshof. Selbstverständlich steht Damsté, auch bereits in der Vorbereitungsphase, für solche Fragen in Bezug auf Vorabentscheidungsersuchen zur Verfügung.

Revision im Strafverfahren
Eine strafrechtliche Verurteilung durch das zuständige Gericht braucht nicht immer die letzte Station zu sein. In manchen Fällen wird man sich fragen, ob eine von einem solchen Gericht gefällte Entscheidung rechtlich korrekt ist. In einem solchen Fall kann Revision beim obersten Gerichtshof eingelegt werden.
Der oberste Gerichtshof behandelt nicht erneut die Sachfragen, sondern beurteilt, ob das Gericht den richtigen Maßstab angelegt hat. Wenn er der Auffassung ist, dass dies nicht erfolgt ist, kann er selbst ein neues Urteil erlassen. Auch kann der oberste Gerichtshof bestimmen, dass das Gericht der vorhergehenden Instanz die Sache erneut behandeln muss. Revisionsverfahren sind daher häufig langwierige Verfahren.
Da die Verfahren beim obersten Gerichtshof von den Verfahren bei den anderen Gerichten abweichen, behandelt nicht jeder Strafverteidiger Revisionssachen. Unsere Kanzlei findet es wichtig, eine Strafsache vom Anfang bis zum Ende zu behandeln. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Revisionspraxis spezialisiert.